Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Definitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Vantago Strategy Group GmbH (nachfolgend „Vantago“ oder „Auftragnehmer“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote, die Vantago gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) erbringt. Dies umfasst insbesondere die Bereiche Unternehmensberatung, Wachstumsstrategie, Datenanalyse, Marketing-Automatisierung und operative Prozessoptimierung.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Vantago hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Beratungsleistungen zur Skalierung von Unternehmen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem Projektvertrag. Vantago schuldet die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
Vantago ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Dritter (Subunternehmer) zu bedienen. Die Auswahl dieser Dritten erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber kommt hierdurch nicht zustande.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Erfolg der Beratungsleistung hängt maßgeblich von der aktiven Mitwirkung des Auftraggebers ab. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen. Er benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der über die erforderlichen Entscheidungskompetenzen verfügt.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen hierdurch Verzögerungen oder Mehraufwände, hat der Auftraggeber diese zu vertreten. Vantago ist in diesem Fall berechtigt, die vereinbarte Vergütung anzupassen oder den Vertrag nach erfolgloser Fristsetzung aus wichtigem Grund zu kündigen.
4. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung richtet sich nach den im Einzelvertrag getroffenen Vereinbarungen (Festpreis, Stundenhonorar oder erfolgsabhängige Komponenten). Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Vantago ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen oder Abschlagsrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Vantago berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen, bis alle fälligen Forderungen ausgeglichen sind. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5. Nutzungsrechte und Geistiges Eigentum
Alle von Vantago im Rahmen des Auftrags erstellten Werke, Berichte, Strategien, Analysen, Software-Skripte und sonstigen Unterlagen sind geistiges Eigentum von Vantago. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vertraglich vorgesehenen Zweck innerhalb seines Unternehmens.
Eine Weitergabe der Ergebnisse an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Vantago. Methoden, Frameworks (insbesondere der „Vantago-Vierklang“) und Know-how von Vantago dürfen vom Auftraggeber nicht für eigene gewerbliche Zwecke außerhalb des eigenen Unternehmens genutzt werden.
6. Gewährleistung und Haftung
Vantago haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Vantago nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Vantago übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten oder für die Umsetzbarkeit der Strategien bei unvorhersehbaren Marktveränderungen. Ein wirtschaftlicher Erfolg (z.B. Umsatzverdopplung) kann aufgrund der Komplexität der Marktvariablen nicht garantiert werden. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Strategiepapiere, Kundendaten und Interna des Auftraggebers sowie für die internen Methoden von Vantago.
Vantago verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Ergänzende Informationen hierzu finden sich in unserer separaten Datenschutzerklärung.
8. Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem jeweiligen Projektvertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen mehr als 30 Tage in Verzug gerät oder seine Mitwirkungspflichten trotz Mahnung beharrlich verletzt.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, Deutschland.